Wir sind eine Wahlarztordination aller Kassen. Die von uns gestellte Honorarnote kann bei der jeweiligen Krankenkasse (Abteilung Wahlarzt) eingereicht werden.
Nach Vorlage der bezahlten Arztrechnung erstatten die Gebietskrankenkassen 80–100 % der Gebühren, die nach der österreichischen Honorarordnung für Vertragsärzte entstanden wären. Wenn Sie eine Zusatzversicherung haben, deckt diese je nach Vertrag einen weiteren Teil der Kosten.
Die von uns ausgestellten Honorarnoten können auch im Rahmen des Steuerausgleiches dem Finanzamt vorgelegt werden.